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   VG München, 03.07.2008 - M 16 S 08.2992   

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VG München, 03.07.2008 - M 16 S 08.2992 (https://dejure.org/2008,74615)
VG München, Entscheidung vom 03.07.2008 - M 16 S 08.2992 (https://dejure.org/2008,74615)
VG München, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - M 16 S 08.2992 (https://dejure.org/2008,74615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an Veranstalter aus dem EU-Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG München, 03.07.2008 - M 16 S 08.2992
    Bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG v. 28.03.2006, Az. 1 BvR 1054/01) hat darauf hingewiesen, dass unterschiedliche Glücksspielformen ein unterschiedliches Suchtpotenzial haben.
  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten

    Auszug aus VG München, 03.07.2008 - M 16 S 08.2992
    Hingegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen Beschwerdeentscheidungen (exemplarisch v. 2.6.2008, Az. 10 CS 08.1008 u. 10 CS 08.1102) die Entscheidungen der erkennenden Kammer auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen dahingehend abgeändert, als die Anträge insgesamt abgelehnt wurden.
  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1008

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten; vorläufiger Rechtsschutz; Vereinbarkeit

    Auszug aus VG München, 03.07.2008 - M 16 S 08.2992
    Hingegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen Beschwerdeentscheidungen (exemplarisch v. 2.6.2008, Az. 10 CS 08.1008 u. 10 CS 08.1102) die Entscheidungen der erkennenden Kammer auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen dahingehend abgeändert, als die Anträge insgesamt abgelehnt wurden.
  • VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2972

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

    Auszug aus VG München, 03.07.2008 - M 16 S 08.2992
    Durch Schriftsatz vom 21. Juni 2008, eingegangen bei Gericht am 23. Juni 2008, hat der Bevollmächtigte der Antragstellerin Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht München (Az.: M 16 K 08.2972) erhoben.
  • VG München, 07.04.2008 - M 16 S 08.851

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung privater Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VG München, 03.07.2008 - M 16 S 08.2992
    Die erkennende Kammer hat in den bisherigen Entscheidungen des Eilrechtsschutzes nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages (erstmals v. 7.4.2008, Az. M 16 S 08.851 u. M 16 S 08.1128) die Erfolgsaussichten der Klage als offen betrachtet und es der Hauptsacheentscheidung vorbehalten, inwieweit die normativen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages und die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung hierzu den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs an eine die Grundfreiheiten einschränkende "Glücksspielpolitik" genügen, inwieweit die Maßnahmen einschließlich des tatsächlichen Vollzugs tatsächlich konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtet sind, und inwieweit die vom Europäischen Gerichtshof formulierten Anforderungen an einige Grundfreiheiten zulässigerweise einschränkbare "Glücksspielpolitik" lediglich sektoral für Lotterien und Sportwetten oder umfassend für den gesamten Bereich der Glücksspiele gesehen werden müssen.
  • VG München, 19.05.2008 - M 16 S 08.1895

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an Veranstalter mit Konzession aus

    Auszug aus VG München, 03.07.2008 - M 16 S 08.2992
    Das Gericht hatte bislang die aufschiebende Wirkung der erhobenen Klagen unter Auflagen (zunächst: Beantragung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis bzw. zuletzt Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zum Schutz von Jugendlichen und zur Suchtprävention, exemplarisch vom 19.5.08, Az. M 16 S 08.1895) wiederhergestellt.
  • VG München, 27.07.2009 - M 22 S 09.1735

    Untersagung der Sportwettvermittlung an in Bayern nicht zugelassenen Veranstalter

    Die Antragstellerin ist eine Handelsgesellschaft, die bereits im vergangenen Jahr in verschiedenen Betriebsstätten Sportwetten an die Firma International ... Ltd. - ... - mit Sitz in ... vermittelt hat; die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung unerlaubter Glücksspiele war ihr von den zuständigen Gemeinden untersagt worden, die Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der hiergegen gerichteten Klagen vom Bayerischen Verwaltungsgericht München abgelehnt worden (z.B. Beschluss vom 24.6.2008 Az. M 16 S 08.2768 betreffend eine Untersagungsverfügung der Stadt ..., Beschluss vom 3.7.2008 Az. M 16 S 08.2992 betreffend eine Untersagungsverfügung der Stadt ...).
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